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2*PAri2 IN PSALM SALOMO'S, II, 6 115
2*PAri2 IN PSALM SALOMO'S, II, 6.
In dem Verse : (Of) vloi Kai (al) ßvyariptt ev alxnakaxriq novripä, iv <r(ppa^
yi&t 6 TpaxrjKos avräv, hat das Wort Allen, die sich mit den Psalmen
Salomo's beschäftigt haben, Schwierigkeiten bereitet und zu verschie-
denen Erklärungsversuchen Anlass geboten. Alle Forscher — mit nur
sehr wenigen Ausnahmen — suchen das Verständniss des räthselhaften
Wortes aus dem als entsprechend angenommenen hebräischen zu
gewinnen, ohne Zweifel mit Hecht. Der neueste Kommentar von
Kittel (in Kautzsch's Apokryphen und Pseudepigraphen, II, 131) führt
Wellhausen's "Bing" und Hilgenfeld's "Brandmal" als nicht be-
friedigend an und empfiehlt an erster Stelle die übertragene Bedeu-
tung "Verschluss," bemerkt aber dann noch: "Man denke an die in
b. T. Sabbath, 28 a (soll heissen 58 a) bezeugte Sitte, Halsband oder
Kleid des Sklaven mit einem Siegel zu versehen." Hiernach wird
Drfn als das entsprechende Wort des Originals vorausgesetzt und
dasselbe giebt auch Prankenberg {Die Datierung der Psalmen Salomo's,
67) in seiner Bückübersetzung. Aber die Belegstelle aus dem Talmud,
die die eigenthümliche Bedeutung des Wortes bezeugen soll, besagt
etwas ganz anderes, wie hier gezeigt werden wird. Es wird daher
nothwendig, für a(ppayis ein anderes hebräisches Wort zu suchen, das
ohne künstliche Deutung in den Zusammenhang sich einfügt.
Die Wörterbücher zum Talmud und Midrasch, die sich mit be-
sonderer Vorliebe den griechischen und lateinischen Lehnwörtern
widmen, dabei aber den mindestens ebenso wichtigen, interessanten
und schwierigen hebräischen Wortschatz vernachlässigen, geben über
das Wort Dnin wenig Auskunft. Levy (II, 129 a, b) giebt als erste
Bedeutung : Siegel, Stempel, und nennt hiefür auch die Stelle aus Sab-
bath,58a; als zweite verzeichnet er: Verschluss, Schluss, und führt unter
den Beispielen auch b. Besä, 31b an : Vp~\p2V> niDJTin "Verschlüsse,
die auf dem Erdboden liegen, zum Beispiel die Fallthüren der Gruben,
ferner die Stangen oder die Stricke, die einen Verschluss der Höhlen
bilden." Bei dieser Übersetzung und Erklärung der Stelle bleibt
es jedoch unerfindlich, wie Dnin sowohl Fallthüren, als auch Stricke
oder Stangen bedeuten könne. Die betreffende Stelle lautet : "1CN
•vjid d^äm? /iron nS jppbö vb bs* txid ypipasy monin / iwo&'
1 %
Il6 THE JEWISH QUARTERLY REVIEW
rastn ypipaty ninnin /nvo * y\ü nv inxi ras? nns irom rpaoi
twnm • • • inim ypa^i *vno aio nva ^nin «h rpso n^ ^n ttid
rpso n!> ^>3n Trio tuboz» j?P">p3^ momna tnd wb tfcon amo
• • * nnmi ypBOl "Wl» 31U DV3 ^nin nS Es sind verschiedene
Bestimmungen mehrerer Lehrer über die Behandlung der fllDnin
am Sahhath und an Festtagen, aher in allen Sätzen sind die niDlTn
die Objecte der Verba "WD ^pDD und "[nin. Während nun *]nn,
daa durchschneiden bedeutet, den Gegenstand nicht näher bestimmen
lässt, zeigt JPpSil, das Zerfasern von Geweben bezeichnet (b. Sabbath,
2 1 a ; Sukka, 51a: man zerfaserte die alten Priesterkleider und machte
aus denselben Dochte für den Tempel), aber auch das Flechten (vgl.
Esther rabba zu 1, 6), dass die nionin hier aus Wolle, Flachs oder
aus einem anderen, ähnlichen Stoffe waren. Zur Gewissheit wird
dieses durch "VW, das im eigentlichen Sinne das Lösen von Knoten
bedeutet. Sonach wäre Drnn etwa ein Strick, dessen Enden in einen
Knoten verschlungen sind; soll dieser Verschluss geöffnet werden,
so muss der Knoten entweder gelöst oder zerfasert oder durch-
schnitten werden 1 . Und Raschi erklärt dem Sinne nach richtig
yp"lp3K> monin als die Thüren der Gruben, die mittels Strickknoten
verschlossen werden, es muss nur hinzugefügt werden, dass der
Ausdruck vom ganzen Verschlusse bloss den äussersten Theil nennt.
Der Anbringung desselben am Erdboden wird die an Gefässen gegen-
übergestellt ; und es ist der DJHn auch in diesem Falle verständlich,
indem etwa der Deckel an den Kessel oder Topf mit einer Schnur be-
festigt wird und die Enden dieser dann in einen Knoten verschlungen
werden (vgl. Numeri, xix. 15 vby WlS TDX }»N ICN niTlö »to 5>3l).
Dmn hat in diesem Satze sonach die Bedeutung des "'f'p, Knoten.
Was nun die Stelle in Sabbath, 58 a ^>3K nN1¥3B> DniM "nyri NW
M"I1D33K> DmrQ N? betrifft, so ist es von Interesse, dass es derselbe
Samuel ist, der sich hier des fraglichen Wortes bedient, wie in
1 Es ist auch auf die Parallelstelle in jer. Besä, V, 63 b, 16 hinzuweisen :
pnim p'noi pEpoo® rppa» nicrnna vho 'a-ü B'con c-iin wo für v^ün : peps
steht, das rütteln, lose machen bedeutet. Doch hat jer. Sabbath, XV,
'5 a > 54 1 Megilla, I, 71 a, 42 : pcpon» rpipaw /tinnina tho 'rA croon cmo ':n
3110 Dva lato "ps }'H imn ra«a D'ton . . . niwi pnim pvioi p'prai 12 sowohl
vpcnala auch pcpE. Jedenfalls aber bestätigt auch dieses neue Wort die
ermittelte Bedeutung von omn. Dieselben Verba finden sich ebenfalls in
einer Baraitha in b. Sabbath, 146 a: yna D'inn toi rmma to rrtnin Hin H'jn
"jron vfn r'poo «"> ''a* vno jf» ho.ii /pim ypDoi (vgl. jer. Sabbath, XV, 15 a,
45), wo es sich um ein Geflecht aus Palmenzweigen handelt, in das man
Feigen und Datteln legt, siehe Tos. Besä, III, 12 und Levy, II, 127 a. Es
könnte auch in unserer Stelle ähnliches gemeint sein.
2*PAri2 IN PSALM SALOMO's, II, 6 II7
Besä, 31 a. Es ist ferner zu beachten, dass er es zur Erklärung des
Wortes ?133 der Mischna verwendet, das, wie es auch ohne die bei
Levy angeführten zahlreichen Belege aus der talmudisch-midraschi-
schen Litteratur schon aus der Bibel klar wird, Fessel oder Bande
bedeutet (Psalm cv. 18, cxlix. 8). Da der Amoräer Samuel das Wort,
wie im ersten Falle, einer tannaitischen Quelle entnommen hat, ist
diese selbst zu beachten. In Sabbath, 58 a lesen wir : 13J?n &W N?
nw b« nwraa«? ain vb) • • • iniDaac nrona ab) vwraw cnina
nniDaaB» m t&\ nniDaasy nnina ab norn svn vbi * • • wiDaat? jid
jnuma» J1D üb') "der Sklave gehe am Sabbath weder mit dem Ciron
an seinem Halse, noch mit dem DHin an seinem Gewände aus, auch
nicht mit der Schelle an seinem Halse, doch darf er mit der Schelle
an seinem Gewände ausgehen ; das Thier darf weder mit dem DlYin
an der Hülle, noch mit der Schelle an der Hülle, noch mit der Schelle
am Halse ausgehen." Hier wird Dmn sowohl beim Sklaven, als auch
beim Hausthiere zusammen mit J1T, der Schelle, am Halse oder am
Gewände genannt und es kann wohl als sicher angenommen werden,
dass der DJ"lin, wie die Schelle, an einer Schnur oder einem Biemen
hängt und etwas der Schelle Ähnliches ist. Nun findet sich der
DDin nochmals in Verbindung mit dem Sklaven in b. Menahoth, 43 b
unten : B. Meir sagte : Die Vernachlässigung des weissen Fadens
in den Schaufäden ist eine strafbarere, als die des blauen. Es gleicht
dieses dem Falle eines Königs, der zwei seiner Sklaven zu sich ruft,
,anr bv Divin *tok "ins^ &a bv oron b ton icn -\mb den einen
beauftragt, ihm ein Lehmsiegel, den anderen, ein Goldsiegel zu
bringen ; beide unterlassen die Ausführung des Befehles, ist nicht der
erste Sklave strafbarer ? Dass die Siegel mit dem Stande der Sklaven
zusammenhängen, haben schon Tossafoth zur Stelle bemerkt ; und es
ist einerseits klar, dass nur das Siegel aus Lehm das der Wirklichkeit
entsprechende Abzeichen desselben ist, andererseits, dass dasselbe,
wie gezeigt wurde, an einer Schnur am Halse getragen ward, oder
am Kleide, wahrscheinlich vorne an sichtbarer Stelle. Diesem
entspricht auch der Satz des R. Levi in Deuteron, rabba, IV, 2 : Die
Verheissung des Lohnes für Gehorsam und die Androhung der Strafe
für Ungehorsam gleicht dem Falle eines Sklaven, dem sein Herr
3rW ?K> p"31D, goldenes Halsgeschmeide verspricht und Eisenfesseln
androht 1 . Denn es ist nicht zufallig, dass dem Sklaven ein Hals-
schmuck in Aussicht gestellt wird, nachdem diesen nur Freie tragen,
1 Vgl. auch Genesis rabba, LXXXIX. 7, wo R. Samuel b. Nahman das
Wort -133) in der Rede des Mundschenken über Josef in Genes, xli. ia
deutend ergänzt : Es ist in den geheimen Beschlüssen Pharao's geschrieben,
dass ein Sklave nicht regieren und nicht DH<b ein Halsband anlegen darf.
Il8 THE JEWISH QUABTEBLY BEVIEW
während der Sklave eine grobe Schnur oder ein Band mit einem
Anhängsel aus Lehm trug \ Sagt ja die Mischna Sabbath, VI, 9 :
,nnirQ o'-Dan mw xbx tri« by\ pam d^o rni on^pa ptwv ovan
" die Knaben dürfen am Sabbath mit ihren Knoten und die Prinzen
mit ihren Schellen ausgehen " ; das Letztere gilt für Jedermann, aber
die Lehrer passten die Bestimmung den thatsächlichen Verhältnissen
an. Die Stelle setzt voraus, dass jeder ein Halsband trug, an welchem
etwas hing, ein Knoten oder eine Schelle, wie ja das Gleiche auch
vom Sklaven gesagt wird ; nur war dieser noch dazu verurtheilt, ein
Siegel zu tragen, in das wahrscheinlich der Name seines Herrn einge-
graben war. Es entsprach dieses den <rriyfuiTa der Heiden, ein-
geätzten oder eingebrannten Malzeichen, welche Sklaven als Zeichen
ihrer Herren am Körper trugen und die der Jude, da sie dem Verbote
in Leviticus xix. 28 zuwiderliefen, durch das Siegel ersetzte 2 . Ist
1 Wohl findet sich der Schmuck am Halse auch Kichtsklaven als
Belohnung versprochen in Pesikta rabbati, XXIX, 138 a : Ein König liebt
seinen Sohn und lässt ihm ein Halsgeschmeide machen ; als derselbe aber
den Vater erzürnt, nimmt er ihm das Geschmeide weg und legt ihm
Fesseln an die Füsse. Aber die Nebeneinanderstellung von Halsge-
schmeide und Fesseln legt die Vermuthung nahe, dass es sich auch in
diesem Satze ursprünglich um einen Sklaven gehandelt hat ; oder ist das
ganze Gleichniss nur die Nachbildung eines älteren von Seiten eines
Lehrers, der die zu Grunde liegenden Verhältnisse nicht mehr kannte.
Aruch (s. v. p"3D) führt noch eine Stelle aus Jelamdenu zu Leviticus xxi.
10 an : '131 fro nirr p":ion rrn toj ttm "to ton /iti pwjiom nob n-on rm aber
viel zu fragmentarisch, als dass errathen werden könnte, von wem die
Bede ist. Ich glaube, dass derselbe Satz, allerdings in veränderter
Gestalt, in Sifre Numeri, § 131 Anfang, erhalten ist. Rabbi Meir sagte :
Es giebt viele Sätze in der Thora, die neben einander stehen, ohne
irgendwie zusammenzugehören. rvcf> frtn '3 jro w>« rai iotn nns 11 nsvo
piE'pV rrnn -mn nn 1 ) bvo .frw» sin Fi« [>3i] nrt m p» rra »31 vrwn ^n:n jnnrri
riTDpS ii"m warn •jton nto .V) -rVn ma nV« i^b pVDinite zw h^i vw o^nxo
■fr» iS ion .vjdV wsim am Dian Su> ma it i»to "]tan ton j-irrt ns' vbxa np .lssn
. . nnt "in to ma tau rm "pw wsvi ~\m rvn» Hiernach wurde es sich um
die Auszeichnung eines Soldaten handeln.
2 Als Abzeichen des Sklaven könnte noch ein vom Gürtel herabhän-
gendes Gefäss aus Numeri rabba, 4 Ende, erschlossen werden (vgl. Bacher,
Agada der Tannaiten, II, 120) : nrrf>s J'D3 '«nv p jwnaj 'an ton Nrw »an ton
»jd 1 ) mw j'Kic -pnirrt 131p ^tb iasa una v:no nun rvnvi ':dd lrvuiDNa nVin rrn ruap
^'ntowi " B. Simon b. Johai sagte : Der Hohepriestersohn Eleazar hatte
am Gürtel eine Art Flasche hängen, denn er hatte die Lenden gegürtet,
wie ein Sklave vor seinem Gebieter, um hiedurch auszudrücken, dass vor
Gott kein Hochmuth gilt." Doch hat schon Einhorn in seinem Midrasch-
kommentar zur Stelle gezeigt, dass der Text nicht in Ordnung ist und
2*PAriS IN PSALM SALOMo's II, 6 119
demnach DHiH bloss das an der Schnur herabhängende Siegel, so
kann iv a<ppayibi 6 rpdxrjKos alräv, wo der Hals als in der <r<f>payLs
befindlich genannt wird, nicht DmrQ D~ltO¥ gelautet haben.
Der Midrasch hat, wo von der Wegführung der Juden in die
Gefangenschaft gesprochen wird, für das Halseisen das lateinische
collare "Plp (vgl. besonders Echa rabbati, Prooem. No. 34). Es ist
schwer, hiefür ein entsprechendes hebräisches Wort zu finden, wie
Tos. Aboda zara, II, 4: P"&1p vb^ pi>M t6l pD üb D."6 p31D PNI
,^"13 b® niN^W t6) " man verkauft den NichtJuden weder Holz-
blöcke, noch Pussfesseln, noch Halseisen, noch eiserne Ketten," am
besten beweist, wo drei der genannten Gegenstände hebräisch
bezeichnet sind, nur das Halseisen durch das Fremdwort 1 . Man
könnte hieraus mit Wahrscheinlichkeit schliessen, dass dasselbe den
Juden bis zum Eindringen des Pompejus nicht bekannt war; sie
mussten daher ein Wort zur Bezeichnung des Halseisens wählen, das
den Begriff, soweit es eben ging, deckte. Ich denke auf Grund von
<r(ppayis an njQO. das wohl allgemein entweder den Fingerring be-
deutet und von den LXX in diesem Falle mit Soktäws übersetzt wird,
oder den Reifen, wo LXX dieselbe Übersetzung hat, das aber in der
Mischna den Bing im jerusalemischen Tempel bezeichnet, in den der
Kopf des Opferthieres gelegt wurde, als dieses geschlachtet werden
sollte (Middoth, III, 5, vgl. Sukka, V, 8) 2 . Es wäre aber auch möglich,
dass die Juden das Wort n pi das den Haken bedeutet, den man den
wilden Thieren (Ezech. xix. 4, 9 ; xxix. 4), aber auch Gefangenen
(11 Regum, xix. 28 ; Jesaia, xxxvii. 29 ; Ezech. xxxviii. 4, und D. H.
Müller, Inschriften von Sendschirli, 3 ff.) durch die Lippe und den Kinn-
backen zog, und das LXX zu Exodus, xxxv. 22 mit <r<ppayis wiedergiebt,
nach jer. Sabbath, X, 12 c, 31 verbessert werden müsse ; und dann bezieht
sich der Satz : "wie der Sklave vor seinem Gebieter," nicht auf das Tragen
der Flasche, sondern auf das Gegürtetsein Eleazars, der hiedurch als zum
Dienste seines Herrn bereit sich darstellt.
1 Das Prophetentargum übersetzt -kwd in Ezechiel xix. 9 mit piVip ; aber
daraus lässt sich nichts schliessen, da es nur den Sinn und nicht das
Wort wiedergiebt.
a Für roito spricht auch die Mischna Kelim, XII, 1, die folgende
Zusammenstellung enthält : mroon to wn D'tai mm nrno .rwoa ms n?3io
nV» na m w tMto /imdtd ir\pn .mirro p-vcs hv\ tisotb D'snn rn-np .rvmrrtD
/roms nn'ESV nnown ,nsno " Ringe des Menschen, Ringe der Thiere und der
Ge&sse und alle Arten der Ringe, der Reifen (?) der Pfeile, der der
Gefangenen, das Collare, die Kette, die einen Verschluss hat, die Kette, die
als Fessel gebraucht wird." Hier ist wohl auch das Halseisen mit dem
Fremdwort angeführt, aber im Zusammenhange mit den Ringen und
Ketten.
120 THE JEWISH QUARTERLY REVIEW
auf das Halseisen anwendeten. Der Übersetzer hat es hier um so
leichter mit crtfipayis wiedergeben können, als nach den Darstellungen
auf den altsemitischen Denkmälern nicht Haken, sondern Ringe den
gefangenen Königen durch die Lippe gezogen wurden, an denen
sie, wie wilde Thiere an der Leine, geführt worden sind. Wir hätten
sonach zwischen njDD und nn zu wählen ; für das letztere spricht
die Übersetzung der LXX.
A. BÜCHLEE.
Wien, den 5. März 1901.